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Häufig gestellte
Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die Fragen, die uns
Pflegebedürftige und ihre Familien am häufigsten stellen

Allgemeine Fragen

Wer kann ambulante Pflege erhalten?

Jeder Mensch, der zu Hause Unterstützung braucht — im Alter, bei Krankheit, nach einer Operation oder Verletzung. Ein Pflegegrad ist für den Anfang nicht notwendig.

In welchen Sprachen beraten Sie?

Wir beraten in mehreren Sprachen, darunter Deutsch, Polnisch, Türkisch, Ukrainisch und Russisch.

Kommt immer dieselbe Pflegekraft?

Wenn möglich, ja. Wir setzen auf feste Bezugspflegekräfte, um häufige Personalwechsel zu vermeiden.

Kosten und Pflegegrad

Was kostet die Pflege?

Je nach Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige monatliche Leistungen von der Pflegekasse. Übernimmt ein ambulanter Pflegedienst wie Perl die Pflege, heißen diese Leistungen Pflegesachleistungen:

  • Pflegegrad 1: keine Pflegesachleistungen — es steht der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat zur Verfügung
  • Pflegegrad 2: bis zu 796 € im Monat
  • Pflegegrad 3: bis zu 1.497 € im Monat
  • Pflegegrad 4: bis zu 1.859 € im Monat
  • Pflegegrad 5: bis zu 2.299 € im Monat

Reichen die Leistungen nicht aus, um die Pflegekosten vollständig zu decken, trägt die pflegebedürftige Person den Eigenanteil selbst — unter bestimmten Voraussetzungen auch ihre Angehörigen.

Wie bekomme ich einen Pflegegrad?

Wir helfen Ihnen beim Antrag auf einen Pflegegrad und erklären, welche Unterlagen Sie benötigen.

Wer bezahlt die Pflege?

Innerhalb der Leistungsbeträge, die Ihnen mit Ihrem Pflegegrad zustehen, fallen für Sie keine Zuzahlungen an. Wir arbeiten mit allen großen Kranken- und Pflegekassen sowie mit privaten Versicherungen zusammen.

Wer übernimmt die übrigen Pflegekosten?

Die Pflegekasse übernimmt einen Teil der Kosten, ein Eigenanteil bleibt jedoch häufig bestehen. Reichen die eigenen Mittel der pflegebedürftigen Person nicht aus, gilt:

  • Kinder der pflegebedürftigen Person werden nur herangezogen, wenn ihr eigenes Jahresbruttoeinkommen 100.000 € übersteigt (Angehörigen-Entlastungsgesetz, § 94 Abs. 1a SGB XII). Die Grenze gilt für jedes Kind einzeln, das Einkommen von Schwiegerkindern wird nicht berücksichtigt. Enkel, Geschwister und andere Verwandte werden nicht herangezogen.
  • Ist die pflegebedürftige Person verheiratet, muss sich der Ehepartner unabhängig von seinem Einkommen an den Kosten beteiligen — die Grenze von 100.000 € gilt für Ehepartner nicht (eigene Unterhaltspflicht, Ehegattenunterhalt).
  • Können weder die pflegebedürftige Person noch unterhaltspflichtige Angehörige die Kosten tragen, hilft das Sozialamt (Hilfe zur Pflege).

Was tun, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt?

Erzählen Sie uns von Ihrer Situation — wir sagen Ihnen, wie es weitergeht, und helfen beim Antrag auf einen Pflegegrad.

Wie wird die Pflege finanziert?

Je nach Situation aus mehreren Quellen:

  • Pflegekasse — bei anerkanntem Pflegegrad 1–5: Leistungen für häusliche, teilstationäre oder vollstationäre Pflege, Pflegehilfsmittel, Verhinderungspflege, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
  • Krankenkasse — unabhängig von der Pflegekasse: übernimmt die medizinische Behandlungspflege (auf ärztliche Verordnung); Zuzahlung 10 % der Kosten (für höchstens 28 Tage im Jahr) plus 10 € je Verordnung
  • Kinder — wenn die Mittel der pflegebedürftigen Person nicht ausreichen und das eigene Jahreseinkommen des Kindes über 100.000 € liegt; Ehepartner — unabhängig vom Einkommen
  • Sozialamt — wenn weder die pflegebedürftige Person noch die Angehörigen die Kosten tragen können

Der Start

Wie schnell kann die Pflege beginnen?

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf — wir besprechen Ihre Situation und organisieren die Hilfe so schnell wie möglich.

Was ist Verhinderungspflege?

Die vorübergehende Vertretung der pflegenden Angehörigen — zum Beispiel bei Urlaub, Krankheit oder wenn sie eine Pause brauchen.

Wie bekomme ich die nötigen Hilfsmittel?

Wir helfen Ihnen bei Auswahl und Beschaffung — z. B. Rollatoren, Pflegebetten, Lifter und weitere Hilfsmittel.

Notfälle

Was tun im Pflege-Notfall?

Unser Pflegedienst ist für seine Klienten jederzeit da. In dringenden Fällen oder bei einer plötzlichen Verschlechterung des Zustands erreichen Sie unsere Rufbereitschaft rund um die Uhr direkt.

24-Stunden-Rufbereitschaft: 0152 248 62 377

Pflegedienst Perl

Georgstraße 15, 30159 Hannover

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