Was ist ein Pflegegrad?
Der Pflegegrad bestimmt, in welchem Umfang die Pflegeversicherung Leistungen übernimmt. Es gibt fünf Pflegegrade — von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit (1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (5). Ohne Pflegegrad müssen viele Leistungen selbst bezahlt werden — deshalb ist der Antrag für die meisten Familien der erste Schritt.
In drei Schritten zum Pflegegrad
1. Antragstellung
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt — sie ist bei Ihrer Krankenkasse angesiedelt. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Für den Erstantrag ist kein spezielles Formular nötig.
2. Begutachtung
Die Pflegekasse beauftragt eine Begutachtung — bei gesetzlich Versicherten durch den Medizinischen Dienst, bei Privatversicherten durch Medicproof. Die Gutachterin oder der Gutachter kommt nach Hause und prüft, wie selbstständig die Person im Alltag zurechtkommt.
3. Entscheidung
Innerhalb von 25 Arbeitstagen erhalten Sie den Bescheid der Pflegekasse mit dem festgestellten Pflegegrad (1 bis 5) oder eine Ablehnung. Wenn Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.
So helfen wir
Wir helfen Ihnen beim Antrag, erklären, was Sie bei der Begutachtung erwartet, und zeigen Ihnen, welche Leistungen Ihnen mit dem jeweiligen Pflegegrad zustehen. Wenden Sie sich schon vor der Einstufung an uns — wir begleiten Sie von Anfang an.

